Eine Planung, die Entscheidungen trägt, und Gespräche mit Kapitalgebern übersteht

Die meisten Unternehmen planen. Weniger planen so, dass Ergebnis, Bilanz und Liquidität zusammenhängen, und genau daran scheitern Planungen, sobald sie geprüft werden. Eine Ergebnisplanung ohne Gegenstück in der Bilanz sagt nichts darüber aus, ob das Unternehmen die geplante Entwicklung überhaupt finanzieren kann.

Wir erstellen integrierte Unternehmensplanungen, in denen GuV, Bilanz und Cashflow aus denselben Annahmen abgeleitet sind, und wir prüfen bestehende Planungen, wenn Banken, Gesellschafter oder Investoren eine unabhängige Einschätzung verlangen.

Ob wir eine Planung neu aufbauen oder Ihre bestehende prüfen, klärt sich meist im ersten Gespräch.

Ansprechpartner
Alexander Worstbrock, Dipl.-Kfm.
Tel +49 541 500 38-0

Was Sie davon haben

  • Eine Planung, in der alles zusammenpasst. Ergebnis, Bilanz und Liquidität werden aus einem Modell abgeleitet, nicht nebeneinander gepflegt.
  • Belastbarkeit gegenüber Dritten. Banken und Investoren prüfen Annahmen, nicht Ergebnisse. Wir legen die Annahmen offen und begründen sie.
  • Szenarien statt einer einzigen Zahl. Sie sehen, was passiert, wenn der Umsatz zehn Prozent unter Plan liegt, bevor es passiert.
  • Ein unabhängiger Sparringspartner. Wir prüfen Ihre Planung mit dem Blick von außen, den ein internes Team naturgemäß nicht haben kann.
  • Erfüllung Ihrer Überwachungspflicht. Seit 2021 verlangt § 1 StaRUG von Geschäftsleitern, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen. Eine mehrjährige integrierte Planung ist dafür die Grundlage.

Drei Rechenwerke, ein Modell

Integriert heißt, dass jede Annahme an genau einer Stelle gesetzt wird und sich von dort in alle drei Rechenwerke auswirkt. Ein zusätzlicher Auftrag erhöht nicht nur den Umsatz in der GuV. Er erhöht den Materialeinsatz, bindet Kapital in Beständen und Forderungen, verschiebt den Zahlungseingang um die Zahlungsfrist und verändert damit die Inanspruchnahme der Kreditlinie, und über die Zinsen wieder das Ergebnis.

Diese Rückkopplungen von Hand nachzuhalten ist bei jeder Planänderung fehler- anfällig. Wird der Zusammenhang gebrochen, entsteht eine Planung, die im Ergebnis überzeugt und in der Finanzierung nicht aufgeht. Kapitalgeber erkennen das in der Regel schnell.

Wir planen monatlich und über mehrere Jahre: Das laufende Jahr auf Monatsbasis, die Folgejahre gröber, aber in derselben Systematik. Für die kurze Frist tritt die wochengenaue Liquiditätsplanung daneben, die beantwortet andere Fragen und ersetzt die Unternehmensplanung nicht.

Wenn Ihre Planung geprüft werden soll

Häufig liegt bereits eine Planung vor, an der Zweifel bestehen, im Rahmen einer Finanzierungsanfrage, einer Nachverhandlung oder eines Sanierungsgesprächs. Wir prüfen sie in fünf Schritten:

  1. Rechnerische Prüfung. Stimmen die Rechenwerke in sich und untereinander? Führt die GuV zur Bilanz, die Bilanz zum Cashflow?
  2. Prüfung der Annahmen. Welche Prämissen liegen den Zahlen zugrunde, sind sie ausgesprochen und sind sie begründet?
  3. Abgleich mit Markt und Historie. Passen geplante Wachstumsraten und Margen zu Branche, Wettbewerb und zur eigenen Vergangenheit?
  4. Bewertung der Maßnahmen. Sind die geplanten Verbesserungen konkret hinterlegt, mit Verantwortlichem, Zeitpunkt und Betrag, oder nur als Ergebniseffekt eingestellt?
  5. Bericht. Ein schriftliches Ergebnis, das benennt, was trägt, was nachzuarbeiten ist und wo Risiken liegen.

Für Verhandlungen mit Kapitalgebern ist der Wert einer solchen Prüfung weniger das Ergebnis als der Absender. Eine unabhängig plausibilisierte Planung hat in der Regel ein anderes Gewicht als dieselbe Planung aus dem eigenen Haus.

Wenn die Planung Teil des Sanierungskonzepts ist

In Sanierungssituationen ist die integrierte Planung kein Steuerungsinstrument mehr, sondern Beweismittel. Sie ist der Kern jedes Sanierungsgutachtens nach IDW S 6, sie ist Grundlage jeder Fortbestehensprognose und sie entscheidet in der Praxis darüber, ob Banken stillhalten.

Was sie dann leisten muss, geht über die normale Planung hinaus: Die Sanierungsmaßnahmen müssen einzeln abgebildet sein, damit erkennbar bleibt, wie viel des geplanten Ergebnisses aus dem laufenden Geschäft kommt und wie viel aus der Sanierung. Und sie muss dem Vergleichsmaßstab standhalten, der Frage, ob die Gläubiger bei einer Fortführung besser stehen als bei einer Zerschlagung.

Diese Anforderungen kennen wir aus der Verfahrenspraxis, nicht nur aus der Literatur.