Der Betrieb läuft weiter, auch wenn sich alle Regeln geändert haben
.
Intro (2 Absätze):
Mit der Insolvenzantragstellung ändert sich für ein Unternehmen fast alles außer dem Tagesgeschäft: Kunden wollen wissen, ob geliefert wird, Lieferanten wollen Vorkasse, der Warenkreditversicherer hat die Deckung gestrichen, und jede Zahlung braucht plötzlich eine Freigabe. Genau in dieser Phase entscheidet sich, ob am Ende ein fortführungsfähiger Betrieb steht oder nur noch eine Verwertungsmasse.
Wir begleiten die Fortführung des Geschäftsbetriebs im eröffneten und im vorläufigen Verfahren, betriebswirtschaftlich, operativ und in der Kommunikation mit allen Beteiligten.
In der Fortführung zählen Tage. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr lässt sich halten.
Ansprechpartner
Alexander Worstbrock, Dipl.-Kfm.
Tel +49 541 500 38-0
Verwandte Leistungen
Prüfung Sanierungsoptionen
Betriebsfortführung
StaRUG
Was Sie davon haben
- Der Betrieb bleibt handlungsfähig. Produktion, Einkauf und Vertrieb laufen weiter, während die Verfahrensfragen geklärt werden.
- Die Sonderprozesse stehen schnell. Zahlungsfreigabe, Massetrennung und Liquiditätsmonitoring richten wir in den ersten Tagen ein, nicht in den ersten Wochen.
- Ein Ansprechpartner für Kunden, Lieferanten und Versicherer. Wir übernehmen die laufende Kommunikation und entlasten damit Verwaltung und Geschäftsführung.
- Belastbare Zahlen für die Fortführungsentscheidung. Ob die Fortführung die Masse mehrt oder aufzehrt, muss rechenbar sein, nicht geschätzt.
- Anschlussfähigkeit für den Investorenprozess. Ein geordnet fortgeführter Betrieb lässt sich verkaufen. Ein zum Stillstand gekommener kaum.
Wenn der Betrieb im Verfahren weiterlaufen soll
Die betriebswirtschaftliche Steuerung im Verfahren folgt anderen Regeln als im normalen Geschäft. Verbindlichkeiten aus der Zeit vor Antragstellung werden nicht mehr bedient, Zahlungen aus der Masse brauchen eine Freigabe, und die Rechnungslegung muss zwischen Insolvenz- und Massezeitraum sauber trennen. Wer diese Umstellung nicht innerhalb weniger Tage hinbekommt, verliert die Übersicht genau dann, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.
Wir richten diese Prozesse ein und führen sie:
- Zahlungsfreigabe: ein nachvollziehbarer Weg von der Rechnung zur Zahlung, der die Trennung von Alt- und Neuverbindlichkeiten sicherstellt
- Liquiditätsmonitoring auf Wochenbasis, abgestimmt auf die Anforderungen der Verwaltung
- Fortführungsrechnung: die Frage, ob die Fortführung die Masse mehrt, laufend beantwortet und dokumentiert
- Einkauf unter Vorkassebedingungen: Sicherung der Versorgung, wenn die gewohnten Zahlungsziele wegfallen
Betriebswirtschaftliche Unterstützung im Mandat
Verwaltungen stehen bei fortführungsfähigen Betrieben regelmäßig vor demselben Engpass: Die rechtliche Verfahrensführung ist abgedeckt, die operative Führung des Betriebs bindet Kapazität, die anderweitig gebraucht wird. Wir stellen dafür einen erfahrenen Interimsmanager, der den Betrieb übernimmt und der Verwaltung zuarbeitet, mit Zahlen, die den Anforderungen des Verfahrens genügen, und mit einer Dokumentation, die Entscheidungen belegbar macht.
Der Umfang reicht von der punktuellen Unterstützung im Rechnungswesen bis zur vollständigen operativen Führung des Betriebs über die Verfahrensdauer.
Reden, bevor gefragt wird
Ein Insolvenzverfahren ist zu einem erheblichen Teil ein Kommunikationsproblem. Kunden ziehen Aufträge ab, weil niemand ihnen sagt, dass geliefert wird. Lieferanten stellen ein, weil sie nicht wissen, ob sie ihr Geld sehen. Mitarbeiter kündigen, weil sie das Schlimmste annehmen. Jeder dieser Abgänge verkleinert das, was am Ende verkauft oder saniert werden kann.
Wir übernehmen die laufende Abstimmung mit Kunden, Lieferanten, Banken und Warenkreditversicherern, mit dem Ziel, Lieferbeziehungen und Auftragsbestand zu halten. Steht ein Investorenprozess an, wird die Kommunikation von Anfang an darauf ausgerichtet: Was ein Erwerber im Rahmen einer übertragenden Sanierung kauft, ist der laufende Betrieb mit seinen Kunden, nicht das Anlagevermögen.
Vom Auftrag zum Bericht
- Prüfung, ob die Eigenverwaltung der richtige Weg ist — ergebnisoffen und im Vergleich zu den Alternativen
- Erstellung der Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO
- Aufbau von Liquiditätsplanung und Berichtswesen in Verfahrensqualität
- Begleitung im Verfahren, auf Wunsch mit Übernahme einer Leitungsfunktion
- Verhandlung mit Gläubigern, Banken und Warenkreditversicherern
- Mitwirkung am Insolvenzplan und an der Fortführungsrechnung
- Zusammenarbeit mit den anwaltlichen Partnern, die die rechtliche Seite verantworten — die Antragstellung und die Vertretung im Verfahren gehören in anwaltliche Hand, nicht in unsere