Erst die Entscheidung, dann das Verfahren

Außergerichtliche Sanierung, StaRUG, Eigenverwaltung, Regelverfahren, Verkauf, für dieselbe Ausgangslage gibt es meist mehrere Wege, und sie unterscheiden sich erheblich in Dauer, Kosten, Öffentlichkeit und darin, was am Ende von der Substanz übrig bleibt. Die Wahl fällt einmal und ist danach schwer zu korrigieren.

Wir stellen die Optionen für Ihre konkrete Situation gegenüber, rechnen sie durch und benennen, welche wir für tragfähig halten und warum. Ergebnisoffen, wir haben an keinem Weg ein eigenes Interesse.

Jede Woche, die vergeht, nimmt eine Option vom Tisch. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei.

Ansprechpartner
Alexander Worstbrock, Dipl.-Kfm.
Tel +49 541 500 38-0

Was Sie davon haben

  • ine Entscheidung auf Grundlage von Zahlen. Nicht nach Bauchgefühl und nicht danach, welchen Weg der Erstberatende zufällig anbietet.
  • Sie kennen die Fristen. Manche Wege stehen nur in einem engen Zeitfenster offen. Wer es verpasst, hat die Wahl nicht mehr.
  • Klarheit über die Folgen für Sie persönlich. Haftung, Bürgschaften, Gesellschafterdarlehen, jede Option wirkt anders auf die Geschäftsführung und die Gesellschafter.
  • Eine Entscheidungsvorlage für Gesellschafter und Beirat. Schriftlich, nachvollziehbar, mit Alternativen und Empfehlung.
  • Kein verlorener Vorlauf. Was wir für die Prüfung aufbauen, also Planung, Zahlenwerk und Maßnahmenliste, ist genau das, was der gewählte Weg danach braucht.

Fünf Fragen, in dieser Reihenfolge

  1. Wie viel Zeit bleibt? Die Liquiditätsvorschau bestimmt alles Weitere. Sie sagt, ob noch Wochen oder Monate zur Verfügung stehen, und damit, welche Wege überhaupt noch erreichbar sind.

  2. Liegt ein Insolvenzgrund vor? Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind keine Einschätzungen, sondern definierte Zustände mit klaren Rechtsfolgen. Sie zu prüfen ist keine Formalie: Von der Antwort hängt ab, ob eine Antragspflicht besteht, und ab wann die Geschäftsführung persönlich haftet.

  3. Trägt das Geschäft? Ist der Betrieb im Kern wettbewerbsfähig und fehlt nur die Bereinigung der Vergangenheit, oder ist das Geschäftsmodell selbst das Problem? Im zweiten Fall hilft kein Verfahren, sondern nur ein Umbau oder ein Verkauf.

  4. Wie ist die Gläubigerstruktur? Wenige große Gläubiger, die verhandeln können, führen zu anderen Wegen als eine breit gestreute Struktur. Wer die Mehrheiten nicht zusammenbekommt, kann kein StaRUG-Verfahren führen.

  5. Was wollen die Gesellschafter? Fortführen, verkaufen, abgeben, das ist keine Frage der Sanierungslehre, sondern eine unternehmerische Entscheidung. Sie gehört an den Anfang, nicht ans Ende.

Überschrift: Was zu welcher Lage passt

 
Weg Passt, wenn Grenze
Außergerichtliche Sanierung die Beteiligten mitziehen und die Altlasten tragbar sind ein einziger Blockierer genügt
StaRUG Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist, und Mehrheiten erreichbar sind keine Personalmaßnahmen, kein Insolvenzgeld
Eigenverwaltung tiefer eingegriffen werden muss und Vorbereitungszeit da ist Insolvenzverfahren mit allem, was daran hängt
Regelinsolvenzverfahren die Vorbereitung fehlt oder die Zeit abgelaufen ist die Geschäftsführung gibt die Kontrolle ab
Verkauf / Distressed M&A das Unternehmen unter anderem Dach besser aufgehoben ist braucht Vorlauf und einen fortgeführten Betrieb

 

Häufig ist die richtige Antwort keine Entweder-oder-Entscheidung. Ein Verkauf kann parallel zum Verfahren vorbereitet werden, die Vorbereitung eines Verfahrens verbessert oft die Verhandlungsposition außerhalb. Diese doppelte Wegführung ist Absicht, sie hält den Druck auf beiden Seiten aufrecht.

Das Ergebnis

Eine schriftliche Entscheidungsvorlage, die in ein bis drei Wochen entsteht, abhängig von Datenlage und Dringlichkeit. Sie enthält:

  • die Ausgangslage in Zahlen, einschließlich Liquiditätsvorschau
  • die Feststellung, ob und welcher Insolvenzgrund vorliegt
  • die tragfähigen Wege, jeweils mit Ablauf, Dauer, Kosten und Folgen
  • die Wege, die ausscheiden, und die Begründung dafür
  • eine Empfehlung mit den nächsten Schritten und den Fristen, die dabei laufen
  • die Aufgaben, die sofort beginnen müssen, unabhängig von der Entscheidung

In dringenden Fällen liefern wir zuerst eine Einschätzung zur Frist- und Antragslage und danach die vollständige Vorlage. Die Frage, ob eine Antragspflicht läuft, verträgt keine drei Wochen Bearbeitungszeit.