Das Dokument, das darüber entscheidet, ob die Bank weiter mitgeht

Wenn Kapitalgeber in der Krise weiter begleiten sollen, verlangen sie einen Nachweis: Ist dieses Unternehmen sanierungsfähig, und was genau muss geschehen, damit es das bleibt? Diesen Nachweis führt ein Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S 6, und für Banken ist es zugleich die Grundlage dafür, weitere Kredite nicht als Insolvenzverschleppung ausgelegt zu bekommen.

Wir erstellen Sanierungsgutachten und Independent Business Reviews, prüfen bestehende Konzepte und begleiten die Umsetzung. Das Gutachten ist bei uns kein Aktenordner, sondern der Arbeitsplan für die zwei Jahre danach.

Ob ein vollständiges Gutachten nötig ist oder ein Review genügt, klärt sich meist im ersten Gespräch.

Ansprechpartner
Alexander Worstbrock, Dipl.-Kfm.
Tel +49 541 500 38-0

Was Sie davon haben

  • Eine belastbare Antwort auf die Kernfrage. Sanierungsfähig oder nicht, begründet, nachvollziehbar und gegenüber Dritten vertretbar.
  • Verhandlungsfähigkeit gegenüber Banken. Ohne Gutachten gibt es in der Regel keine Stillhaltevereinbarung und keine neue Linie.
  • Absicherung für die Geschäftsführung. Die dokumentierte Prüfung der Fortführungsfähigkeit ist ein wesentlicher Baustein gegen den Vorwurf, zu spät gehandelt zu haben.
  • Ein Maßnahmenplan, der trägt. Jede Maßnahme mit Betrag, Termin und Verantwortlichem, eingerechnet in die Planung, nicht als Absichtserklärung.
  • Ein Standard, den alle Beteiligten kennen. IDW S 6 ist die gemeinsame Sprache von Banken, Verwaltern und Gerichten.

Aufbau nach IDW S 6

Der Standard gibt einen festen Rahmen vor. Ein tragfähiges Gutachten enthält:

Ausgangslage und Krisenstadium. Wo steht das Unternehmen? Der Standard unterscheidet Stakeholder-, Strategie-, Produkt- und Absatz-, Erfolgs- und Liquiditätskrise. Die Einordnung ist keine Formalie, sie bestimmt, welche Maßnahmen überhaupt noch wirken. Wer in der Liquiditätskrise an der Strategie arbeitet, verliert.

Unternehmensdarstellung. Markt und Wettbewerb, Leistungsangebot, Organisation, wirtschaftliche Entwicklung der Vorjahre, Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage.

Krisenursachen. Nicht Symptome, sondern Ursachen, und zwar getrennt nach solchen, die das Unternehmen selbst zu verantworten hat, und solchen, die von außen kamen. Ohne diese Trennung lässt sich nicht begründen, warum es diesmal anders läuft.

Leitbild des sanierten Unternehmens. Wie sieht der Betrieb aus, wenn die Sanierung gelungen ist? Welches Geschäft, welche Struktur, welche Ergebnisse? Dieses Leitbild ist der Maßstab, an dem die Maßnahmen gemessen werden.

Maßnahmen. Nach Bereichen (Vertrieb, Produktion, Einkauf und Working Capital, Personal, kaufmännische Steuerung), jeweils mit Wirkung in Euro, Zeitpunkt und Verantwortlichkeit.

Integrierte Planung. Ergebnis, Bilanz und Liquidität über den Sanierungszeitraum, mit den Maßnahmen einzeln abgebildet. Bei Bedarf ergänzt um Liquidationsrechnung und Insolvenzplanrechnung als Vergleichsmaßstab.

Zusammenfassende Aussage. Die Kernaussagen des Standards: Ist das Unternehmen fortführungsfähig, und ist es nachhaltig sanierungsfähig? Beides muss begründet beantwortet werden, nicht angedeutet.

Wenn es schneller gehen muss

Nicht jede Situation verlangt ein vollständiges Gutachten. Verlangen Banken zunächst nur eine unabhängige Einschätzung der Lage, ist ein Independent Business Review der richtige Weg: kürzer, fokussiert auf Plausibilität der Planung, Liquiditätsentwicklung und die entscheidenden Werthebel.

Der IBR ist auch das übliche erste Format, wenn mehrere Banken beteiligt sind und sich erst einmal auf ein gemeinsames Bild einigen müssen. Häufig folgt das vollständige Gutachten später, der IBR ist dann kein verlorener Aufwand, sondern dessen Grundlage.

Vom Auftrag zum Bericht

Ein Gutachten dieser Art entsteht in sechs bis zehn Wochen, abhängig von Unternehmensgröße und Datenlage. Der Ablauf:

  1. Auftragsklärung: mit wem wird gesprochen, welche Adressaten hat der Bericht, welche Fragen sollen beantwortet werden
  2. Datenaufnahme: Zahlenwerk, Verträge, Organisation, Gespräche mit Führungskräften
  3. Analyse: Krisenursachen, Werthebel, Marktabgleich
  4. Maßnahmenarbeit: gemeinsam mit Ihrem Team, nicht am Schreibtisch
  5. Planung: Integration der Maßnahmen in das Zahlenwerk
  6. Bericht und Präsentation: auch gegenüber Banken und Gesellschaftern

 

Der vierte Schritt ist der, an dem sich Gutachten unterscheiden. Maßnahmen, die ein Berater allein formuliert, werden nicht umgesetzt. Maßnahmen, die das Unternehmen mitentwickelt hat, schon.